DIN 18040 einfach erklärt: barrierefreies Bauen, Teil 1 bis 3

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Die DIN 18040 ist die zentrale Norm für barrierefreies Bauen in Deutschland. Sie beschreibt, wie Gebäude, Wohnungen und der öffentliche Raum gestaltet sein müssen, damit Menschen mit Behinderungen sie ohne fremde Hilfe nutzen können. Für blinde und sehbehinderte Menschen verweist sie an vielen Stellen auf zwei weitere Normen: DIN 32984 für Bodenindikatoren und DIN 32975 für visuelle Kontraste.

Taktile Führung mit Rippenstreifen und Noppenfeld auf einem Bodenbelag
Produktbeispiele: Rippen- und Noppenplatte aus Edelstahl.
Kunststoffplatte mit Noppenstruktur
Produktbeispiel: Noppenplatte aus Kunststoff.

Kurz erklärt

Vereinfacht gesagt: DIN 18040 beschreibt die Anforderungen an barrierefreie Gebäude und Freiräume, auch wo Orientierungshilfen nötig sind. DIN 32984 regelt Form und Anordnung der Bodenindikatoren, DIN 32975 die visuelle Gestaltung und den Kontrast. Wer ein Blindenleitsystem plant, braucht deshalb alle drei.

Die drei Teile im Überblick

TeilGilt fürWichtig für Leitsysteme
DIN 18040–1öffentlich zugängliche Gebäude: Verwaltung, Schulen, Kliniken, Kultur, Handel, Arbeitsstätten mit PublikumsverkehrTreppen und Stufenmarkierung, Orientierung im Gebäude, Kontraste an Türen, Bedienelementen und Glasflächen
DIN 18040–2Wohnungen und deren Erschließung, also Zugänge, Flure und TreppenhäuserStufenmarkierung, kontrastreiche Gestaltung von Treppen und Eingängen
DIN 18040–3öffentlicher Verkehrs- und Freiraum: Gehwege, Plätze, Querungen, Haltestellen, GrünanlagenLeitsysteme im Straßenraum, Querungsstellen, Haltestellen, Bodenindikatoren nach DIN 32984
Vereinfachte Übersicht in eigenen Worten. Ausgaben: DIN 18040–1:2010–10, DIN 18040–2:2011–09, DIN 18040–3:2014–12. Maßgeblich ist der Normtext in der Fassung, die in Ihrem Bundesland eingeführt oder im Vertrag vereinbart ist.

DIN 18040–1: öffentlich zugängliche Gebäude

DIN 18040–1 verlangt, dass sich blinde und sehbehinderte Menschen im Gebäude orientieren können. Dafür nennt sie das Zwei-Sinne-Prinzip: Wichtige Informationen müssen über mindestens zwei Sinne wahrnehmbar sein, also etwa sichtbar und tastbar. Für Wege durch große Hallen, Foyers oder unübersichtliche Bereiche kommen dafür Bodenindikatoren in Frage. Wo keine Wand, kein Handlauf und keine Kante führen, übernimmt ein Leitstreifen diese Aufgabe.

  • Treppen: Stufenkanten werden kontrastreich markiert, damit man die Stufen sicher erkennt. Wie das geht, zeigt die Seite Stufenkantenmarkierung.
  • Aufmerksamkeitsfelder vor Treppen, die frei im Raum beginnen, warnen rechtzeitig vor dem Höhenwechsel.
  • Kontraste an Türen, Glasflächen, Bedienelementen und Handläufen, nachweisbar mit dem Kontrastrechner.
  • Rampen mit höchstens 6 % Neigung und ausreichenden Bewegungsflächen.

DIN 18040–2: Wohnungen

DIN 18040–2 regelt barrierefreie Wohnungen und deren Zugänge. Taktile Leitsysteme sind im Wohnungsbau selten nötig, wichtig sind aber gut erkennbare Treppen, kontrastreiche Stufenkanten und sicher gestaltete Eingangsbereiche. Gerade in Wohnanlagen für ältere Menschen lohnt sich die Markierung jeder Stufe.

DIN 18040–3: öffentlicher Verkehrs- und Freiraum

DIN 18040–3 betrifft Gehwege, Plätze, Querungsstellen und Haltestellen. Hier ist das taktile Leitsystem ein fester Bestandteil der Planung. Die Norm verlangt Bodenindikatoren nach DIN 32984 an Querungen, Haltestellen und überall dort, wo die Orientierung an Hauswänden oder Bordsteinen nicht ausreicht.

  • Querungsstellen: getrennte Querung mit Nullabsenkung für Rollstuhl und Rollator und tastbarem Bord für blinde Menschen, oder gemeinsame Querung mit 3 cm Bordhöhe. Details unter Querungsstellen.
  • Haltestellen: Auffindestreifen und Einstiegsfeld, siehe barrierefreie Bushaltestelle.
  • Baustellen: Auch Umleitungen und Notwege müssen sicher nutzbar sein, siehe barrierefreie Baustelle.
  • Materialien für den Außenbereich: Platten und Borde aus Beton im Neubau, verklebte Platten und gebohrte Elemente beim Nachrüsten.

Ist DIN 18040 Pflicht?

Eine Norm wird verbindlich, wenn ein Gesetz, eine Verordnung oder ein Vertrag auf sie verweist. Die Teile 1 und 2 sind in den meisten Bundesländern über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen eingeführt, teils mit Abweichungen. Teil 3 wird häufig über Förderrichtlinien, kommunale Standards oder die Ausschreibung vereinbart. Welche Fassung im Projekt gilt, steht in der Baugenehmigung oder im Leistungsverzeichnis. Mehr zur Verbindlichkeit unter DIN 32984 einfach erklärt.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen DIN 18040 und DIN 32984?

DIN 18040 legt fest, wo barrierefrei gebaut und gekennzeichnet werden muss. DIN 32984 beschreibt, wie Bodenindikatoren gestaltet sind: Form, Höhe und Abstände von Rippen und Noppen sowie ihre Anordnung.

Verlangt DIN 18040–1 ein Blindenleitsystem in jedem Gebäude?

Nein. Sie verlangt, dass sich blinde und sehbehinderte Menschen orientieren können. Wo Wände, Handläufe und Kanten das nicht leisten, etwa in großen Hallen, sind Bodenindikatoren das übliche Mittel.

Welcher Teil gilt für Bushaltestellen?

DIN 18040–3 für den öffentlichen Verkehrsraum, zusammen mit DIN 32984 für die Bodenindikatoren und den Vorgaben des Verkehrsunternehmens.

Wo bekomme ich den Normtext?

Bei DIN Media, dem Verlag des DIN. Viele Bibliotheken und Kammern bieten auch Einsicht in Normen an.

Beratung und Angebot

Sie planen nach DIN 18040 und brauchen passende Bodenindikatoren? Schicken Sie uns Grundriss oder Leistungsverzeichnis, wir schlagen Produkte und Mengen vor. Antwort in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.








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    Weiterführend: Leitsysteme: Informationen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV), DIN 32984:2023–04 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ bei DIN Media.

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