Taktile Blindenleitsysteme aus Bodenindikatoren

Taktile Blindenleitsysteme und Blindenmarkierungen für Innen- und Außenbereich: Kunststoff, Metall (u. a. Edelstahl), GFK und Beton

Als tast­ba­re oder tak­ti­le Boden­leit­sys­te­me für blinde und seh­be­hin­der­te Men­schen werden Sys­te­me bezeich­net, die es diesen ermög­licht, sich mit Hilfe eines Pendel- bzw. Blin­den­stocks selb­stän­dig im Innen- und Außen­be­reich, wie im öffent­li­chen Raum, in Gebäu­den oder an Hal­te­stel­len öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel, siche­rer und leich­ter zu bewegen.

Wir bieten tak­ti­le Blin­den­leit­sys­te­me auch aus Metall (u. a. aus Edel­stahl, Alu­mi­ni­um, Bronze und Mes­sing) an. Diese sind teil­wei­se indi­vi­du­ell anpass­bar hin­sicht­lich Höhe / Stärke, Breite und Länge.

Was sind taktile Bodenindikatoren und wie werden diese eingesetzt?

“Die beiden Struk­tu­ren Rippe und Noppe werden für ver­schie­de­ne auf­ein­an­der abge­stimm­te Anwen­dungs­be­rei­che vor­ge­se­hen: Leit­strei­fen bestehen aus in Lauf­rich­tung ver­leg­ten Rippen und sind in der Regel 30 cm breit. Sie legen Wege­be­zie­hun­gen fest, mar­kie­ren auf Bahn­stei­gen den Gefah­ren­be­reich und führen zu Abgän­gen. Zu Hin­der­nis­sen müssen sie einen Abstand von min­des­tens 60 cm ein­hal­ten. Abzwei­ge­fel­der aus Noppen sind vor­zugs­wei­se 90 x 90 cm groß und zeigen Rich­tungs­än­de­run­gen in Leit­strei­fen an oder weisen auf seit­lich des Leit­strei­fens lie­gen­de Ziele hin.” (DBSV: Bodenindikatoren)

In der Schweiz hin­ge­gen werden nur Rippen als tak­ti­le Boden­in­di­ka­to­ren ein­ge­setzt und keine Noppen (siehe Link “Merk­blatt 14/05 Leit­li­ni­en­sys­tem Schweiz” unten)

Taktile Platten aus Rippen und Noppen
Tak­ti­le, selbst­kle­ben­de Plat­ten aus Rippen und Noppen, 30 cm x 30 cm, Kunst­stoff, u. a. in den Farben Weiß, Hell­grau, Grau, Schwarz , Gelb, Rot und Blau. Für Innen- und Außen­be­reich mit Fuß­gän­ger­ver­kehr. Ein­fach zu verlegen!

Tak­ti­le Plat­ten lassen sich schnel­ler und effek­ti­ver als Boden­in­di­ka­to­ren bestehend aus ein­zel­nen Noppen und Rippen ver­le­gen. Für deren Ver­le­gung emp­feh­len sich Scha­blo­nen, die Sie bei uns eben­falls mit­be­stel­len können.

Rippen bzw. als Rippenplatte (30 x 30 cm Grundelement)

Anwen­dungAnord­nung
Leit­strei­fenRippen in Geh­rich­tung, 30 cm Breite, Füh­rung im Raum
Auf­fang­strei­fen/-feld an ÖPNV-HaltestellenStrei­fen: über die gesam­te Geh­weg­brei­te; 90 cm tief; Feld: innere Leit­li­nie 90 cm x 90 cm; Rippen par­al­lel zur ÖPNV-Bordkante
Auf­fang­strei­fen als Beginn/Ende eines Zusatzsystemsüber die gesam­te Geh­weg­brei­te oder Ver­bin­dung von Leit­strei­fen; 60 cm – 90 cm tief; Rippen recht­wink­lig zur Längsrichtung
Rich­tungs­feld vor Que­rungs­stel­len und BahnübergängenRippen in Geh­rich­tung (genaue Ver­le­gung!); 60 cm tief
Sperr­feld vor getrenn­ten QuerungsstellenRippen par­al­lel zum Bord­stein; 60 cm tief

Noppen / Noppenplatte (Grundelement 30 cm x 30 cm)

Mit der neuen DIN-Norm 32984:2020–12 gab es eine Ände­rung bei der emp­foh­le­nen Nop­pen­struk­tur: “Die ortho­go­na­le Anord­nung der Noppen wurde auf Aus­nah­me­fäl­le (Ein­frä­sung in Natur­stein) beschränkt, da die dia­go­na­le Nop­pen­struk­tur sich leich­ter durch Roll­stuhl- und Rol­la­tor­nut­zer über­rol­len lässt und sie von blin­den und seh­be­hin­der­ten Men­schen besser mit dem Lang­stock erkannt wird.”

Anwen­dungAnord­nung
Aufmerksamkeitsfeld/Einstiegsfeld an
- Ver­zwei­gung oder Rich­tungs­wech­sel
- Gesi­cher­te Que­rung an gemisch­te Rad/­Geh-Wegen
- Unge­si­cher­ter Que­rung
- Ein­stieg ÖPNV-Hal­te­stel­len
- Beginn und Ende von Trep­pen
- Bahn­über­gän­gen
- Ende begeh­ba­rer Bereiche
90 cm x 90 cm; beengt 60 cm x 60 cm
an Bahn­über­gän­gen über die gesam­te Geh­weg­brei­te, 60 cm tief;
über die gesam­te Breite der Treppe, 60 cm tief;
am Ende begeh­ba­rer Berei­che 90 cm tief
Auf­merk­sam­keits­strei­fen an Querungsstellenüber die gesam­te Geh­weg­brei­te;
90cm tief
Begren­zungs­strei­fen zur Tren­nung von Rad- und Gehwegenent­lang der Ver­kehrs­flä­chen; in Geh­weg­flä­che; 30 cm breit
Auszug aus Leit­fa­den 2012: Bar­rie­re­frei­heit im Stra­ßen­raum, S. 26 (Straßen.NRW), Borde, Kanten hier nicht aufgeführt

Ist die DIN-Norm 32984:2020–12 rechtlich verbindlich?

Die defi­nier­te Norm passt leider nicht auf alle Anwen­dungs­fäl­le. Z. B. bei Rippen und Noppen als Ein­zel­ele­men­te, da diese bei einer zu gerin­gen Breite bzw. Auf­la­ge­flä­che u. U. nicht aus­rei­chend haften. So dürfen laut DIN 32984 tak­ti­le Rippen nur 5 bis 10 mm breit sein.

Recht­li­che Bedeu­tung von Normen – Frei­wil­lig und äußerst hilfreich

Die Anwen­dung von Normen ist grund­sätz­lich frei­wil­lig. Normen sind nicht bin­dend, das unter­schei­det sie von Geset­zen. Rechts­ver­bind­lich­keit erlan­gen Normen, wenn Geset­ze oder Rechts­ver­ord­nun­gen wie zum Bei­spiel EU-Richt­li­ni­en auf sie ver­wei­sen. Dane­ben können Ver­trags­part­ner die Anwen­dung von Normen auch in Ver­ein­ba­run­gen ver­bind­lich festlegen.

In Fällen, in denen DIN-Normen weder von den Ver­trags­par­tei­en zum Inhalt eines Ver­tra­ges gemacht worden sind, noch durch den Gesetz­ge­ber ver­bind­lich vor­ge­schrie­ben werden, dienen sie im Streit­fall den­noch als Ent­schei­dungs­hil­fe, bei­spiels­wei­se in Haf­tungs­pro­zes­sen. Gerich­te ziehen Normen und tech­ni­sche Regeln in Ver­fah­ren auf dem Gebiet des Män­gel­ge­währ­leis­tungs­rechts sowie des Delikts- und Pro­dukt­haf­tungs­rechts heran, um zu beur­tei­len, ob der Her­stel­ler die all­ge­mein aner­kann­ten Regeln der Tech­nik beach­tet und somit die ver­kehrs­üb­li­che Sorg­falt ein­ge­hal­ten hat. Normen sind damit in der Regel Emp­feh­lun­gen, deren Ein­hal­tung für Unter­neh­mer im Hin­blick auf mög­li­che Haf­tungs­fäl­le eine gewis­se Rechts­si­cher­heit darstellt.“ 

DIN Deut­sches Insti­tut für Nor­mung e. V., Rechts­ver­bind­lich­keit von Normen

Bei der Planung von taktilen Bodenleitsystemen ist die potenzielle Unfallgefahr durch taktile Bodenindikatoren zu beachten

Tak­ti­le Boden­leit­sys­te­me können zu Stür­zen bzw. Unfäl­len führen. Dies ist bei der Pla­nung zu berück­sich­ti­gen. Ein Risi­ko­be­reich sind z. B. Trep­pen / Stufen oder Längs­ril­len, die für Rad­fah­rer, Inline-Skater, Roll­schuh­fah­rer oder Roll­stuhl­fah­rer gefähr­lich werden können. Auch können Fuß­gän­ger über tak­ti­le Noppen oder Rippen stol­pern. Ein tak­ti­les Leit­sys­tem soll für alle Men­schen sicher sein, d.h. es gilt das “Pla­nungs- und Ent­wurfs­de­sign­prin­zip ‘Design für alle’ ”. Laut der For­schungs­ge­sell­schaft für Stra­ßen- und Ver­kehrs­we­sen (FGSV): “Klas­si­sche Boden­in­di­ka­to­ren wie Rippen- oder Nop­pen­struk­tu­ren dürfen nur dort ein­ge­setzt werden, wo ein gefahr­lo­ser Auf­ent­halt mög­lich ist. Ein Ein­satz im Bereich von Fahr­bah­nen oder Rad­we­gen ist auszuschließen.”

Wie hoch sollten taktile Bodenindkatoren sein?

DIN 32984 sieht eine Höhe von 3 bis 4 mm in Gebäu­den bzw. im Innen­be­reich und 4 bis 5 mm im bewit­ter­ten Außen­be­reich vor. Auch bei der Höhe von Boden­in­di­ka­to­ren gibt es einen Ziel­kon­flikt. Für blinde Men­schen sind hohe tak­ti­le Boden­in­di­ka­to­ren besser zu fühlen, wäh­rend umge­kehrt die Stop­ler­ge­fahr — auch für normal sehen­de Men­schen — zunimmt. Außer­dem emp­fiehlt es sich ins­be­son­de­re im Außen­be­reich eine beson­ders rutsch­hem­men­de Ober­flä­che auszuwählen.

Taktile Bodenindikatoren aus Edelstahl als Leitlinie zum Nachrüsten
Tak­ti­le Boden­in­di­ka­to­ren aus Edel­stahl zum Nachrüsten 
Taktiles Bodenleitsystem für Blinde für öffentliche Gebäude im Innen- und Außenbereich
Tak­ti­le Boden­in­di­ka­to­ren, z. B. für öffent­li­che Gebäu­de im Innen- und Außenbereich
Blindenmarkierung mit taktilem, Bodenmarkierungsband einfach selbstklebend
Ein­fa­che alter­na­ti­ve Blin­den­mar­kie­rung mit tak­ti­lem selbst­kle­ben­den Boden­mar­kie­rungs­band, z. B. für den inner­be­trieb­li­chen Einsatz

DIN 32984:2020–12 sieht für Stu­fen­kan­ten­mar­kie­run­gen einen größen Farb­kon­trast zu den Trep­pen­stu­fen vor: “Zwi­schen der visu­el­len Stu­fen­vor­der­kan­ten­mar­kie­rung einer Treppe und dem Ober­flä­chen­be­lag der Tritt- sowie Setz­stu­fen muss ein Leucht­dich­te­kon­trast von K ≥ 0,4 bestehen (DIN 32975:2009–12, 4.2.2 und 4.7).”

Stufenkantenmarkierung aus Kunststoff oder Aluminium
Stu­fen­kan­ten­mar­kie­rung aus Kunst­stoff und/oder Alu­mi­ni­um nicht taktil, aber mit Farbkontrast

Hier finden Sie eine Über­sicht der ange­bo­ten­e­n­en tak­ti­len Blindenleitsysteme

Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte: Relevante Normen und Vorschriften für Bodenindikatoren in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Ist ein Blindenleitsystem für öffentliche Bereiche vorgeschrieben? ÖPNV-Barrierefreiheit, z. B. für Bushaltestellen und Straßenbahnhaltestellen, gilt ab 01. Januar 2022

Der Nah­ver­kehrs­plan hat die Belan­ge der in ihrer Mobi­li­tät oder sen­so­risch ein­ge­schränk­ten Men­schen mit dem Ziel zu berück­sich­ti­gen, für die Nut­zung des öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs bis zum 1. Januar 2022 eine voll­stän­di­ge Bar­rie­re­frei­heit zu errei­chen.” (§8 Abs. 3 Per­so­nen­be­för­de­rungs­ge­setz (PBefG))

Taktile Blindenleitsysteme und Bodenindikatoren - takiles Bodenleitsystem für Blinde
Tak­ti­le Blin­den­leit­sys­te­me / Boden­in­di­ka­to­ren aus Kunst­stoff, Metall und Beton 

Weiterführende Links zum Thema Bodenleitsystem / Blindenleitsystem / Blindenbedarf:

Brochü­ren des Deut­sche Blin­den- und Seh­be­hin­der­ten­ver­band (DBSV), u.a. zu den Themen Boden­in­di­ka­to­ren, siche­res Queren, Absi­che­rung von Bau­stel­len, Kreis­ver­keh­re, kon­trast­rei­che Gestal­tung öffent­lich zugäng­li­cher Gebäu­de, Kon­trast­be­stim­mungs­ta­fel, Museen blin­den- und seh­be­hin­der­ten­ge­recht gestalten

Leit­fa­den 2012: Bar­rie­re­frei­heit im Stra­ßen­raum (Straßen.NRW)

Boden­in­di­ka­to­ren im öffent­li­chen Raum — Leit­fa­den zur prak­ti­schen Anwen­dung der DIN 32984 (Stadt Bamberg)

Blin­den- und Seh­be­hin­der­ten­ver­ban­des Öster­reich (BSVÖ): Weg frei! Boden­leit­sys­te­me ermög­li­chen Mobi­li­tät
Leit­fa­den für bar­rie­re­frei­en Öffent­li­chen Ver­kehr (For­schungs­ge­sell­schaft Mobi­li­tät – FGM, Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ver­kehr, Inno­va­ti­on und Tech­no­lo­gie, Österreich)

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