Blindenleitsysteme für Arbeitsstätten und Industrie

Antwort in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Muster sind kostenlos.

Beschäftigen Sie blinde oder sehbehinderte Menschen, muss die Arbeitsstätte so gestaltet sein, dass sie sich sicher bewegen können. Das verlangt die Arbeitsstättenverordnung, konkretisiert in der ASR V3a.2. Bodenindikatoren in der Arbeitsstätte sind dabei ein Baustein, gemeinsam mit Kontrasten, Handläufen und akustischen Signalen.

Kunststoffplatte mit Noppenstruktur
Produktbeispiel: Noppenplatte aus Kunststoff.
Leitstreifen aus Kunststoff mit Rippenprofil
Produktbeispiel: Rippenprofil für einen taktilen Leitweg.

Kurz erklärt

Die ASR V3a.2 schreibt nicht vor, jede Arbeitsstätte mit taktilen Leitsystemen auszustatten. Sie gilt, wenn Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden, und zwar für die Bereiche, die sie nutzen. Was genau nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Welche Wege gekennzeichnet werden

  • vom Eingang zum Arbeitsplatz, zu Sozialräumen, Kantine und WC
  • zu Treppen, Aufzügen und Notausgängen; Fluchtwege mit nachleuchtenden Stufenkanten
  • Kreuzungen mit Fahrwegen von Staplern und Flurförderzeugen: Hier markiert ein Aufmerksamkeitsfeld die Stelle, die eigentliche Sicherung übernehmen aber Verkehrsregelung, Schranken oder Ampeln nach der Gefährdungsbeurteilung
  • Gefahrstellen wie Ladekanten, Rampen und Maschinenbereiche

Was Industrieböden aushalten müssen

  • Staplerverkehr: eingebohrte Edelstahl-Elemente oder in den Boden eingelassene Profile; aufgeklebte Platten nur in Fußgängerbereichen.
  • Reinigung und Chemie: Edelstahl 1.4404 ist beständig gegen die üblichen Reinigungsmittel.
  • Rutschhemmung: passend zur Bewertungsgruppe nach ASR A1.5, siehe Prüfberichte.
  • Kontrast: auf grauem Industrieboden eignen sich gelbe oder weiße Elemente.

Passende Produkte in der Arbeitsstätte

Diese Produkte setzen wir in der Arbeitsstätte am häufigsten ein. Maße und Bestellschlüssel stehen in den Produktdaten, gern schicken wir Ihnen vorab kostenlose Muster.

Häufige Fragen

Muss jede Firma ein Blindenleitsystem haben?

Nein. Die Pflicht zur barrierefreien Gestaltung nach ASR V3a.2 greift, wenn Beschäftigte mit Behinderungen dort arbeiten, und betrifft die von ihnen genutzten Bereiche. Öffentlich zugängliche Bereiche können zusätzlich unter das Bauordnungsrecht fallen.

Halten Bodenindikatoren Staplerverkehr aus?

Gebohrte Einzelelemente aus Edelstahl sind belastbar. Wo regelmäßig Stapler fahren, planen Sie Leitwege am besten in reinen Fußgängerbereichen. Kreuzungen werden taktil angekündigt, gesichert werden sie aber durch Verkehrsregelung und technische Schutzmaßnahmen.

Wer entscheidet, was nötig ist?

Der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, idealerweise zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den betroffenen Beschäftigten.

Beratung und Angebot

Welche Wege sollen gekennzeichnet werden, und fahren dort Stapler? Ein Hallenplan oder ein paar Fotos helfen uns sehr. Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.








    Lieber ausführlich? Zur Projektanfrage mit allen Details. Material und Farbe prüfen Sie vorab mit unseren kostenlosen Mustern.

    Weiterführend: ASR V3a.2 bei der BAuA, DIN 32984:2023–04 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ bei DIN Media.

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