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Wer Blindenleitsysteme in Österreich oder der Schweiz plant, kann deutsche Lösungen nicht einfach übernehmen. Beide Länder haben eigene Regelwerke, und die Schweiz verwendet sogar ein grundlegend anderes System. Hier finden Sie die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
Österreich: ÖNORM V 2102
In Österreich beschreibt die ÖNORM V 2102 „Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde Menschen – Taktile Bodeninformationen“ die Gestaltung von Bodenleitsystemen, aktuell in der Ausgabe von August 2018. Sie gilt für Wege in Gebäuden und im öffentlichen Raum. Auch österreichische Behörden verweisen auf die ÖNORM, zum Beispiel für Blindenleitsysteme an Haltestellen.
- Grundprinzip wie in Deutschland: Leitstreifen führen, Aufmerksamkeitsfelder warnen vor Gefahrenstellen und kennzeichnen Entscheidungspunkte.
- Auffanglinien: Wo sich die Richtung ändert, helfen Auffanglinien quer zur Gehrichtung, damit Menschen, die sich mit dem Langstock an der Wand orientieren, den Abzweig finden.
- Kein Gesetz, aber Maßstab: Die ÖNORM ist eine Norm, kein Gesetz. Verbindlich wird sie, wenn Bauordnung, Förderrichtlinie oder Vertrag auf sie verweisen.
Die genauen Maße und Strukturen stehen in der Norm selbst, erhältlich bei Austrian Standards. Unsere Bodenindikatoren gibt es in Höhen, Rastern und Farben, die sich an die ÖNORM anpassen lassen. Sprechen Sie uns an.
Schweiz: das Leitliniensystem

Die Schweiz geht einen eigenen Weg. Statt Noppen und Rippenplatten nach deutschem Muster gibt es ein einheitliches Leitliniensystem aus Rippen. Grundlage sind die Norm SN 640 852 „Taktil-visuelle Markierungen für blinde und sehbehinderte Fussgänger“ und für Gebäude die SIA 500. Erläutert wird das System im Merkblatt 114 „Leitliniensystem Schweiz“. Für Fußgängerverkehr und Querungen im Verkehrsraum ist zusätzlich die SN 640 075 „Hindernisfreier Verkehrsraum“ maßgeblich.
Gut zu wissen: Das Schweizer System unterscheidet sich in Aufbau und Maßen deutlich vom deutschen. Produkte nach DIN 32984 sind deshalb nicht automatisch kompatibel. Wir stimmen Abmessungen und Raster für Projekte in der Schweiz vorab mit Ihnen ab.
| Element | Ausführung nach Merkblatt 114 |
|---|---|
| Leitlinie | 0,57 m breit, sechs Rippen in zwei Strängen mit 0,27 m freiem Bereich dazwischen |
| Abzweigfeld, Abschlussfeld | 0,57 × 0,57 m mit zehn Rippen |
| Aufmerksamkeitsfeld | 0,90 m tief über die ganze Gehbreite, Rippen parallel zur Gehrichtung |
| Rippen | 4 bis 5 mm hoch, 30 mm breit, 30 mm Abstand; innen auf sehr glatten Böden 3 bis 4 mm |
| Farbe | weiß auf Gehflächen, gelb auf der Fahrbahn |
Wichtig für die Auswahl: In der Schweiz werden Leitlinien meist aus Zweikomponenten-Kaltplastik direkt auf den Belag aufgebracht. Aufgeklebte oder geschraubte Elemente sind möglich, brechen laut Merkblatt aber häufiger aus. Für Schweizer Projekte stimmen wir die Lösung deshalb immer im Einzelfall ab.
Deutschland, Österreich, Schweiz im Vergleich
| Merkmal | Deutschland | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Regelwerk | DIN 32984, DIN 18040 | ÖNORM V 2102 | SN 640 852, SIA 500, Merkblatt 114 |
| Strukturen | Rippen und Noppen | Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder | nur Rippen |
| Typische Farbe | kontrastierend zum Belag | kontrastierend zum Belag | weiß auf Gehflächen |
Mehr zur deutschen Norm: DIN 32984 einfach erklärt.
Häufige Fragen
Gilt die DIN 32984 auch in Österreich?
Nein. In Österreich ist die ÖNORM V 2102 der Maßstab für taktile Bodeninformationen. Die Grundprinzipien ähneln sich, Details wie Maße und Strukturen können abweichen.
Warum gibt es in der Schweiz keine Noppen?
Die Schweiz setzt auf ein einheitliches Leitliniensystem aus Rippen. Auch Aufmerksamkeits‑, Abzweig- und Abschlussfelder bestehen aus Rippen, unterschieden durch Größe und Richtung.
Liefern Sie auch nach Österreich und in die Schweiz?
Sprechen Sie uns an. Wir prüfen gern, welche unserer Bodenindikatoren zu Ihrem Projekt und den dort geltenden Vorgaben passen.
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