Taktile Blindenleitsysteme und Blindenmarkierungen für Innen- und Außenbereich: Kunststoff, Metall (u. a. Edelstahl), GFK und Beton
Als tastbare oder taktile Bodenleitsysteme für blinde und sehbehinderte Menschen werden Systeme bezeichnet, die es diesen ermöglicht, sich mit Hilfe eines Pendel- bzw. Blindenstocks selbständig im Innen- und Außenbereich, wie im öffentlichen Raum, in Gebäuden oder an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, sicherer und leichter zu bewegen.
Wir bieten taktile Blindenleitsysteme auch aus Metall (u. a. aus Edelstahl, Aluminium, Bronze und Messing) an. Diese sind teilweise individuell anpassbar hinsichtlich Höhe / Stärke, Breite und Länge.
Was sind taktile Bodenindikatoren und wie werden diese eingesetzt?
“Die beiden Strukturen Rippe und Noppe werden für verschiedene aufeinander abgestimmte Anwendungsbereiche vorgesehen: Leitstreifen bestehen aus in Laufrichtung verlegten Rippen und sind in der Regel 30 cm breit. Sie legen Wegebeziehungen fest, markieren auf Bahnsteigen den Gefahrenbereich und führen zu Abgängen. Zu Hindernissen müssen sie einen Abstand von mindestens 60 cm einhalten. Abzweigefelder aus Noppen sind vorzugsweise 90 x 90 cm groß und zeigen Richtungsänderungen in Leitstreifen an oder weisen auf seitlich des Leitstreifens liegende Ziele hin.” (DBSV: Bodenindikatoren)
In der Schweiz hingegen werden nur Rippen als taktile Bodenindikatoren eingesetzt und keine Noppen (siehe Link “Merkblatt 14/05 Leitliniensystem Schweiz” unten)
Taktile Platten lassen sich schneller und effektiver als Bodenindikatoren bestehend aus einzelnen Noppen und Rippen verlegen. Für deren Verlegung empfehlen sich Schablonen, die Sie bei uns ebenfalls mitbestellen können.
Rippen bzw. als Rippenplatte (30 x 30 cm Grundelement)
Anwendung | Anordnung |
Leitstreifen | Rippen in Gehrichtung, 30 cm Breite, Führung im Raum |
Auffangstreifen/-feld an ÖPNV-Haltestellen | Streifen: über die gesamte Gehwegbreite; 90 cm tief; Feld: innere Leitlinie 90 cm x 90 cm; Rippen parallel zur ÖPNV-Bordkante |
Auffangstreifen als Beginn/Ende eines Zusatzsystems | über die gesamte Gehwegbreite oder Verbindung von Leitstreifen; 60 cm – 90 cm tief; Rippen rechtwinklig zur Längsrichtung |
Richtungsfeld vor Querungsstellen und Bahnübergängen | Rippen in Gehrichtung (genaue Verlegung!); 60 cm tief |
Sperrfeld vor getrennten Querungsstellen | Rippen parallel zum Bordstein; 60 cm tief |
Noppen / Noppenplatte (Grundelement 30 cm x 30 cm)
Mit der neuen DIN-Norm 32984:2020–12 gab es eine Änderung bei der empfohlenen Noppenstruktur: “Die orthogonale Anordnung der Noppen wurde auf Ausnahmefälle (Einfräsung in Naturstein) beschränkt, da die diagonale Noppenstruktur sich leichter durch Rollstuhl- und Rollatornutzer überrollen lässt und sie von blinden und sehbehinderten Menschen besser mit dem Langstock erkannt wird.”
Anwendung | Anordnung |
Aufmerksamkeitsfeld/Einstiegsfeld an - Verzweigung oder Richtungswechsel - Gesicherte Querung an gemischte Rad/Geh-Wegen - Ungesicherter Querung - Einstieg ÖPNV-Haltestellen - Beginn und Ende von Treppen - Bahnübergängen - Ende begehbarer Bereiche | 90 cm x 90 cm; beengt 60 cm x 60 cm an Bahnübergängen über die gesamte Gehwegbreite, 60 cm tief; über die gesamte Breite der Treppe, 60 cm tief; am Ende begehbarer Bereiche 90 cm tief |
Aufmerksamkeitsstreifen an Querungsstellen | über die gesamte Gehwegbreite; 90cm tief |
Begrenzungsstreifen zur Trennung von Rad- und Gehwegen | entlang der Verkehrsflächen; in Gehwegfläche; 30 cm breit |
Ist die DIN-Norm 32984:2020–12 rechtlich verbindlich?
Die definierte Norm passt leider nicht auf alle Anwendungsfälle. Z. B. bei Rippen und Noppen als Einzelelemente, da diese bei einer zu geringen Breite bzw. Auflagefläche u. U. nicht ausreichend haften. So dürfen laut DIN 32984 taktile Rippen nur 5 bis 10 mm breit sein.
Rechtliche Bedeutung von Normen – Freiwillig und äußerst hilfreich
Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.
In Fällen, in denen DIN-Normen weder von den Vertragsparteien zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, noch durch den Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben werden, dienen sie im Streitfall dennoch als Entscheidungshilfe, beispielsweise in Haftungsprozessen. Gerichte ziehen Normen und technische Regeln in Verfahren auf dem Gebiet des Mängelgewährleistungsrechts sowie des Delikts- und Produkthaftungsrechts heran, um zu beurteilen, ob der Hersteller die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet und somit die verkehrsübliche Sorgfalt eingehalten hat. Normen sind damit in der Regel Empfehlungen, deren Einhaltung für Unternehmer im Hinblick auf mögliche Haftungsfälle eine gewisse Rechtssicherheit darstellt.“
DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Rechtsverbindlichkeit von Normen
Bei der Planung von taktilen Bodenleitsystemen ist die potenzielle Unfallgefahr durch taktile Bodenindikatoren zu beachten
Taktile Bodenleitsysteme können zu Stürzen bzw. Unfällen führen. Dies ist bei der Planung zu berücksichtigen. Ein Risikobereich sind z. B. Treppen / Stufen oder Längsrillen, die für Radfahrer, Inline-Skater, Rollschuhfahrer oder Rollstuhlfahrer gefährlich werden können. Auch können Fußgänger über taktile Noppen oder Rippen stolpern. Ein taktiles Leitsystem soll für alle Menschen sicher sein, d.h. es gilt das “Planungs- und Entwurfsdesignprinzip ‘Design für alle’ ”. Laut der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): “Klassische Bodenindikatoren wie Rippen- oder Noppenstrukturen dürfen nur dort eingesetzt werden, wo ein gefahrloser Aufenthalt möglich ist. Ein Einsatz im Bereich von Fahrbahnen oder Radwegen ist auszuschließen.”
Welche Faktoren sind bei der Auswahl eines geeigneten Blindenleitsystems zu beachten?
Die Auswahl von taktilen Blindenleitsystemen sollte anhand verschiedener Kriterien erfolgen, um die Sicherheit und Orientierung von blinden und sehbehinderten Menschen zu gewährleisten. Hier sind die wichtigsten Kriterien:
- Normen und Standards: Die Systeme müssen den nationalen und internationalen Normen entsprechen, wie beispielsweise der DIN 32984 in Deutschland, die Anforderungen an taktile Leitsysteme für den öffentlichen Raum definiert.
- Innen oder Außen: Die Anforderungen und Materialien für taktile Leitsysteme können je nach Einsatzort variieren. Außenbereiche erfordern witterungs- und UV-beständige und langlebige Materialien, während Innenbereiche oft ästhetisch ansprechendere Lösungen ermöglichen.
- Untergrund: Die Art des Untergrunds beeinflusst die Auswahl des Leitsystems. Gängige Untergründe sind Betonboden, Vinylboden, Asphalt, Naturstein usw. Der Untergrund kann eben oder uneben sein, was die Installation und Haltbarkeit der Elemente beeinflusst.
- Belastung: Das Leitsystem muss der jeweiligen Belastung standhalten. Für nur Fußgängerverkehr sind andere Anforderungen gegeben als bei Gabelstaplerverkehr oder Straßenverkehr. Auch die Art der Schneebeseitigung muss berücksichtigt werden, um Schäden am System zu vermeiden.
- Mögliche Unfallgefahr: Die Systeme sollten so gestaltet sein, dass sie keine zusätzlichen Unfallgefahren schaffen (siehe Abschnitt oben). Eine angemessene Rutschhemmung (R10 bis R13) ist notwendig, insbesondere in Bereichen, die bei Nässe oder Glätte frequentiert werden.
- Taktilität: Die Struktur der Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder muss deutlich fühlbar sein, damit sie mit einem Blindenstock oder durch den Tastsinn der Füße wahrgenommen werden können. Es sollten verschiedene Oberflächenstrukturen (Noppen, Rippen) für unterschiedliche Funktionen vorhanden sein. Normalerweise gelten in Deutschland eine Höhe von 3 bis 4 mm für den Innenbereich und 4 bis 5 mm für den Außenbereich.
- Farbkontrast: Die Systeme sollten einen hohen visuellen Kontrast zum umgebenden Bodenbelag haben, damit sie auch von Personen mit Sehrest besser erkannt werden können. Das kann durch die Verwendung von kontrastierenden Farben oder Materialien erreicht werden.
außerdem zu beachten ist: - Leitlinienführung: Die Leitlinien sollten logisch und intuitiv gestaltet sein, sodass sie blinde und sehbehinderte Personen sicher zu ihrem Ziel führen. Dazu gehört die Platzierung an Knotenpunkten, Kreuzungen, Eingängen und anderen wichtigen Orientierungspunkten.
- Montage und Wartung: Die Systeme sollten einfach zu installieren und zu warten sein. Die Befestigungsmethode sollte sicherstellen, dass die Elemente fest und dauerhaft verankert sind, ohne die Oberfläche zu beschädigen.
- Benutzerfeedback: Einbeziehung der Rückmeldungen von blinden und sehbehinderten Menschen in die Planung und Auswahl der Systeme ist essenziell, um deren praktische Anwendbarkeit zu gewährleisten.
- Ästhetik: Das Design der Blindenleitsysteme sollte sich harmonisch in die Umgebung einfügen und nicht störend wirken, um eine Akzeptanz in der Allgemeinbevölkerung zu fördern.
- Taktile Einzelelemente oder Platten: Je nach Anforderung können Einzelelemente oder vorgefertigte Platten verwendet werden. Einzelelemente bieten Flexibilität bei der Anpassung an komplexe Bodenstrukturen, während Platten eine schnellere und oft einfachere Installation ermöglichen.
- Materialart: Die Wahl des Materials beeinflusst die Haltbarkeit, Wartungsanforderungen und Ästhetik des Leitsystems. Gängige Materialien sind Kunststoff und Stahl sowie wenig üblich sind Messing, Bronze, Aluminium, Beton und glasfaserverstärkter Beton . Jedes Material hat spezifische Eigenschaften, die je nach Anwendungsbereich und Anforderungen unterschiedlich vorteilhaft sein können.
Wie hoch sollten taktile Bodenindkatoren sein?
DIN 32984 sieht eine Höhe von 3 bis 4 mm in Gebäuden bzw. im Innenbereich und 4 bis 5 mm im bewitterten Außenbereich vor. Auch bei der Höhe von Bodenindikatoren gibt es einen Zielkonflikt. Für blinde Menschen sind hohe taktile Bodenindikatoren besser zu fühlen, während umgekehrt die Stoplergefahr — auch für normal sehende Menschen — zunimmt. Außerdem empfiehlt es sich insbesondere im Außenbereich eine besonders rutschhemmende Oberfläche auszuwählen.
DIN 32984:2020–12 sieht für Stufenkantenmarkierungen einen größen Farbkontrast zu den Treppenstufen vor: “Zwischen der visuellen Stufenvorderkantenmarkierung einer Treppe und dem Oberflächenbelag der Tritt- sowie Setzstufen muss ein Leuchtdichtekontrast von K ≥ 0,4 bestehen (DIN 32975:2009–12, 4.2.2 und 4.7).”
Hier finden Sie eine Übersicht der angebotenenen taktilen Blindenleitsysteme
Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte: Relevante Normen und Vorschriften für Bodenindikatoren in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- DIN 32984 (2020–12): Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
- DIN 18040–3: Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum
- DIN 32975 — Kontraste im öffentlichen Raum
- H BVA (FGSV-Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen)
- Merkblatt 14/05 Leitliniensystem Schweiz der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen
- ÖNORM V 2102–1 – Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde Menschen. Taktile Bodeninformationen
Ist ein Blindenleitsystem für öffentliche Bereiche vorgeschrieben? ÖPNV-Barrierefreiheit, z. B. für Bushaltestellen und Straßenbahnhaltestellen, gilt ab 01. Januar 2022
“Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.” (§8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG))
Weiterführende Links zum Thema Bodenleitsystem / Blindenleitsystem / Blindenbedarf:
Brochüren des Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), u.a. zu den Themen Bodenindikatoren, sicheres Queren, Absicherung von Baustellen, Kreisverkehre, kontrastreiche Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude, Kontrastbestimmungstafel, Museen blinden- und sehbehindertengerecht gestalten
Leitfaden 2012: Barrierefreiheit im Straßenraum (Straßen.NRW)
Bodenindikatoren im öffentlichen Raum — Leitfaden zur praktischen Anwendung der DIN 32984 (Stadt Bamberg)
Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich (BSVÖ): Weg frei! Bodenleitsysteme ermöglichen Mobilität
Leitfaden für barrierefreien Öffentlichen Verkehr (Forschungsgesellschaft Mobilität – FGM, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Österreich)
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